und legt damit die Axt an eine tragende Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die Bundesregierung will mit einem Trick das Bundesverfassungsgericht vor der Einflussnahme „falscher“ Parteien schützen. Per Verfassungsänderung möchte die Ampel die Regeln von Richterwahl und Organisation des höchsten Gerichts ändern und dies ins Grundgesetz übertragen. Kämen unliebsame Parteien an die Macht, etwa AfD und WerteUnion, bräuchten diese dann eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, um das zu ändern. Die Bundesregierung lege damit „die Axt an eine tragende Säule der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, kritisiert Hans-Georg Maaßen, Bundesvorsitzender der WerteUnion. Hintergrund: Nach aktueller Rechtslage werden Verfassungsrichter mit zwei Dritteln der Stimmen von Bundestag und Bundesrat gewählt. Hans-Georg Maaßen: „Sollten nach der Bundestagswahl nächstes Jahr die ‚falschen Parteien‘ über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen, wären die anderen Parteien gezwungen, mit ihnen zu verhandeln und einen Kompromiss einzugehen. Deshalb will die Ampel jetzt das Grundgesetz verbiegen.“ Verfassungspolitisch angreifbar Die Bundesregierung wolle bewirken, dass auf eine Richterwahl im Bundestag künftig verzichtet werden soll, wenn er sich nicht auf einen Kandidaten verständigen kann. Dann solle allein der Bundesrat entscheiden. Maaßen in einem Gastbeitrag der Wochenzeitung Junge Freiheit: „Diese Regelung ist verfassungspolitisch angreifbar. Der Sinn der für die Richterwahl notwendigen Zweidrittelmehrheit besteht darin, dass die Richter nicht nur von der aktuellen Regierungsmehrheit legitimiert sind, sondern von einem breiten Teil des Parlaments und damit mittelbar von der Bevölkerung mitgetragen werden, damit sie überparteilich sind.“ Auch eine Richterwahl allein durch den Bundesrat wäre zweifelhaft, ist sich Jurist Maaßen sicher. Der Bundesrat als Versammlung von Landesregierungen verfüge über ein deutlich geringeres Maß an demokratischer Legitimation als der Bundestag. Mit der geplanten massiven Einflussnahme auf künftige Rechtssprechung des höchsten Bundesgerichts brächten die „Kartellparteien“, die man so nennen müsse weil sie sich so verhielten, eine verfassungsfeindliche Haltung zum Ausdruck: „Wir sind die guten Parteien, die anderen sind die schlechten und wir entscheiden, dass solche Parteien niemals Einfluss haben werden.“ Brandmauern Nach dem Grundgesetz hätten jedoch alle Parteien die gleichen Rechte. Keiner Partei dürften, wie es seit Jahren mit der AfD geschehe, Rechte vorenthalten werden. Maaßen: „Wer Brandmauern aufbaut, Sprechverbote gegenüber Menschen und nicht verbotenen Parteien verhängt, sie aus politischen Gründen ausgrenzt, ausschließt und benachteiligt, beschädigt unsere freiheitliche Demokratie.“ Wenn die Kartellparteien „unter allen Umständen verhindern wollten, dass gewählte Abgeordnete der ‚falschen‘ Parteien Einfluss auf die Wahl von Richtern haben“, so der Chef der WerteUnion, „ist ihnen auch zuzutrauen, dass sie Wahlergebnisse nicht akzeptieren, dass sie fordern, ‚Wahlen rückgängig‘ zu machen und dass sie alles unternehmen werden, um eine Politikwende in Deutschland zu verhindern. Das muss man realistisch sehen. Und das sollten wir nicht zulassen.“ Ulrike Stockmann PRESSESPRECHERIN