Die aktuellen Berichte um einen Mann, der sich Zutritt zu einem Frauen-Fitnessstudio verschaffen wollte, beweisen für Sylvia Pantel, NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion, einmal mehr, wie sehr Frauenschutzräume durch das Selbstbestimmungsgesetz in Gefahr sind. Wie das Portal NIUS kürzlich berichtete, wollte sich in Erlangen ein Mann im „Lady’s first“-Fitnessstudio anmelden, der angab, sich als Frau zu fühlen. Laut Bericht hatte er sich allerdings weder einer Geschlechtsumwandlung unterzogen noch konnte er sich juristisch als Frau ausweisen. Als die Inhaberin ihm daraufhin den Zutritt verweigerte, beschwerte er sich bei der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman. Diese schickte anschließend ein Schreiben an die Inhaberin, in dem sie vorschlug, das Fitnessstudio solle dem Mann eine „angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zahlen. Dies lehnte das Studio ab und wandte sich stattdessen an die Presse. Die Transfrau wolle nun den Klageweg gehen, habe Ataman mitgeteilt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte zwar, dass „Rechtsauffassungen der Antidiskriminierungsstelle für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend“ seien und betonte, dass Vertragsfreiheit und Hausrecht vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt würden. Sylvia Pantel sieht in diesem Fall jedoch einen Beweis dafür, dass Betreiber von Frauenschutzräumen in die Defensive gedrängt werden und wirft der CDU vor, als Opposition zu versagen: „Wieso strebt die CDU kein Normenkontrollverfahren gegen das Selbstbestimmungsgesetz an? Werden die Bürger genau wie bei der Legalisierung von Cannabis nur mit Absichtserklärungen getäuscht oder vertröstet? Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, die sich in den letzten Jahrzehnten für Frauenrechte und Schutzgesetze eingesetzt haben. Damit werden die Errungenschaften für Frauen und Schutzräume zunichte gemacht. Das Selbstbestimmungsgesetz konterkariert die Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen und verstößt gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter und widerspricht Art. 3 des Grundgesetzes. Dieses Selbstbestimmungsgesetz erlaubt Männern sich in Frauenschutzräumen aufzuhalten. Damit werden alle Frauenfördermaßnahmen zunichte gemacht, egal ob im Frauensport oder in anderen Bereichen. Das Offenbarungsverbot – also das Verbot, das biologische Geschlecht zu benennen, wenn das soziale Geschlecht anders empfunden wird –, will die Bevölkerung dazu zwingen, diesen Irrsinn mitzumachen. Eine Nichtbeachtung ist unter Umständen mit Bußgeldern bewährt. In Elternrechte wird eingegriffen und Art. 6 GG weiter ausgehöhlt, da Jugendliche ohne Erlaubnis der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können. Damit nimmt das Selbstbestimmungsgesetz Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts. Wieso bekundet die CDU in allen Punkten – ähnlich wie beim Cannabisverbot – Kritik, beantragt aber kein Normenkontrollverfahren gegen dieses Selbstbestimmungsgesetz? Will man hier, wenn das Gesetz in Kraft tritt, den Bürgern versprechen, dass man es anders machen würde, wenn man in die Regierung kommt? Die Bürger erwarten von der Opposition, dass sie nicht nur verspricht zu handeln, sondern Schaden von der Bevölkerung abhält. Wieso gibt es also keine Normenkontrollklage?“ Ulrike Stockmann PRESSESPRECHERIN